Betreuung & Verhinderungspflege - Hausbesuche Wetterau
VERHINDERUNGSPFLEGE
Zur Verhinderungspflege gehört
• die Vertretung der Pflegeperson
• die Grundpflege und Sorge um
die Körperhygiene
• Vorbereitung und Verabreichung der
Medikamente
• Nahrungsverabreichung
Die Verhinderungspflege kann auch von einer erwerbsfähigen Pflegeperson übernommen werden.
Essenziell ist, dass diese Person bis zum zweiten Grad nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein darf.
Es ist aber möglich, dass Nachbarn oder Bekannte die Aufgabe übernehmen.