Betreuung & Verhinderungspflege - Hausbesuche Wetterau
ZUSCHUSS BERECHTIGT
Gemeinsamer Jahresbetrag (Entlastungsbudget)
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3 539 € pro Kalenderjahr zusammengeführt. Dieser kann flexibel und nach Bedarf für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Verhinderungspflege durch nicht verwandte Personen / professionelle Pflege
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis maximal 3.539 € pro Jahr — sofern bis zu diesem Gesamtbudget keine anderen Ausgaben (z. B. für Kurzzeitpflege) angefallen sind.
Die zeitliche Höchstdauer wurde auf bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr erhöht.
Die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt – der Anspruch kann sofort bei Pflegegrad 2 geltend gemacht werden.
Das monatlich gezahlte Pflegegeld bleibt erhalten!
Pflegegrad Pflegegeld
(monatlich ab 2025)
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €